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Funktionsprüfung von Brandschutzklappen: Was Sie beachten müssen

Brandschutzklappen sollen im Brandfall schließen. Dazu werden sie über eine thermische Auslöseeinrichtung ausgelöst und das Klappenblatt über eine Antriebseinheit automatisch bei erhöhter Temperatur von der Stellung „geöffnet“ in die Sicherheitsstellung „vollständig geschlossen“ geführt. Damit wird der Raumabschluss E, die Wärmedämmung I und die Rauchdichtigkeit S hergestellt und so die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert.

Um das sichere Schließen zu gewährleisten, ist die regelmäßige Funktionsprüfung von Brandschutzklappen nach Baurecht sowie Arbeitsschutzrecht gesetzlich und normativ vorgegeben. Doch wie ist die Prüfung von Brandschutzklappen vorzunehmen, wer hat diese zu verantworten und wann bzw. wie häufig ist sie durchzuführen? Die wichtigsten Antworten zu diesem Thema liefern wir Ihnen hier.

Sie haben Fragen zum Thema Funktionsprüfung von Brandschutzklappen oder möchten sich zu unseren vielseitigen Brandschutzprodukten informieren? Kontaktieren Sie uns gerne!

Sind Brandschutzklappen prüfpflichtig?

Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen sind verpflichtend durchzuführen, da sie sicherheitsrelevant sind. So wie bei Feuerschutzabschlüssen allgemein (Tore, Türen, Klappen) müssen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch Brandschutzklappen regelmäßig im Betrieb einer Prüfung unterzogen werden. Bereits in den 1980er Jahren forderten erste Prüfbescheide grundsätzlich Funktionsprüfungen ein.

Das gilt für alle Brandschutzklappen, unabhängig von deren Konstruktion. Die Funktionsprüfung gilt dementsprechend verpflichtend sowohl bei Brandschutzklappen mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als auch bei Brandschutzklappen, die in den Anwendungsbereich der DIN EN 15650 fallen.

Die regelmäßige Prüfung von Brandschutzklappen trägt maßgeblich dazu bei, die Sicherheit und den Schutz der im Gebäude befindlichen Menschen zu gewährleisten.

Eine Übersicht über die Rahmenbedingungen zu Funktionsprüfungen für Brandschutzklappen können Sie dem VDMA-Einheitsblatt 24000 entnehmen.

 

Wer ist für die Prüfung der Brandschutzklappen verantwortlich?

Die Prüfung von Brandschutzklappen hat der Eigentümer bzw. der Betreiber der raumlufttechnischen Anlage zu veranlassen und zu verantworten.

Wildeboer berät Sie diesbezüglich bei etwaigen Rückfragen gerne.

Wie oft müssen Brandschutzklappen überprüft werden?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Brandschutzklappen grundsätzlich zu Beginn, also im Rahmen der Inbetriebnahme der gesamten RLT-Anlage einer Funktionsprüfung unterzogen werden sowie auch nach einer wesentlichen Änderung an der Anlage. Darüber hinaus ist die Prüfung in regelmäßig wiederkehrenden Abständen vorgeschrieben. Hier wird ein Abstand von sechs Monaten bis hin zu einem Jahr empfohlen.  Sonderbauten können zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch anerkannte Prüfsachverständige im Rhythmus von 3 Jahren bauordnungsrechtlich erfordern. Die Prüfung ist über den gesamten Lebenszyklus der Brandschutzklappe erforderlich.

Wie überprüft man Brandschutzklappen?

Die Funktionsprüfung von Brandschutzklappen umfasst mindestens ein Schließen und Öffnen der zu prüfenden Klappe. Besonders schnell und einfach gelingt diese mit allen Wildeboer Brandschutzklappen, wie z.B. der FK 90 Brandschutzklappe im Video gezeigt. Bei den Wildeboer Brandschutzklappen handelt es sich um eine wartungsfreie Brandschutzklappen. Funktionserhaltendes Reinigen, wiederkehrendes Schmieren oder Justieren, , entfallen bei Wildeboer gänzlich. Lediglich die Funktionsprüfung ist hier regelmäßig durchzuführen, denn nur so lässt sich die Sicherheitsfunktion einer Brandschutzklappe zuverlässig bestätigen.

Eine Funktionsprüfung besteht grundsätzlich darin, dass das Klappenblatt der Brandschutzklappe vollständig geschlossen und im Anschluss wieder komplett geöffnet wird. Bei den Wildeboer Brandschutzklappen mit Thermisch-mechanischer Auslöseeinrichtung ist das ganz leicht an der außenliegenden Stellungsanzeige der Brandschutzklappe zu erkennen.

Komfortabel und automatisiert gelingt die Funktionsprüfung, indem man die Brandschutzklappe mit einem motorischen Antrieb ausstattet und diese so mit dem Wildeboer-Net Steuerungssystem verbindet.

Die Funktionsprüfung bei Brandschutzklappen muss schließlich noch nachvollziehbar dokumentiert werden, um im Schadensfall oder bei wiederkehrenden Prüfungen durch Prüfsachverständige nachweisen zu können, dass der Betreiber seiner Pflicht zur regelmäßigen Funktionsprüfung der Brandschutzklappen nachgekommen ist.

In unserem Video zum Thema erklärt Ihnen unser Produktmanager Nils Zander, worauf es bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ankommt. Außerdem demonstriert er die Durchführung einer Funktionsprüfung bei Brandschutzklappen verschiedener Bauart anschaulich für Sie.

Sie haben noch Fragen zur Funktionsprüfung von Brandschutzklappen? Wir helfen Ihnen gerne.

Weiterführende Informationen können Sie dem VDMA-Einheitsblatt 24000 entnehmen. Natürlich stehen aber auch wir von Wildeboer Ihnen bei Fragen und Interesse an unseren Brandschutz-Produkten jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an!

Weiterführende Informationen zur Funktionsprüfung

  • VDMA-Einheitsblatt 24000 „Funktionsprüfung von Brandschutzklappen“:
    Der Arbeitskreis Brandschutz und Entrauchung des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat dieses Einheitsblatt erstellt, um die unterschiedlichen Anforderungen für Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 insbesondere für Deutschland aufzuzeigen und einheitlich festzulegen. Den unterschiedlich betroffenen Zielgruppen wie Eigentümer, Betreiber, Errichter, Bauleiter, Wartungsfirmen, Prüfsachverständige, Planer, Hersteller usw. soll dieses Einheitsblatt eine Übersicht über notwendige gesetzliche Funktionsprüfungen an Brandschutzklappen geben. Außerdem werden Angaben zur Durchführung und zu den Intervallen gemacht.
    VDMA-Einheitsblätter sind über den Beuth Verlag, 10772 Berlin, (www.beuth.de) erhältlich. VDMA-Mitglieder erhalten die Einheitsblätter kostenneutral über die VDMA-Geschäftsstelle oder als Download über die VDMA-Datenbank.

  • IS-Argebau – Informationssystem der Bauministerkonferenz:
    Die Bauministerkonferenz erörtert Fragen und trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht und zur Bautechnik, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind. Auf dem Portal finden sich beispielsweise die aktuellen Versionen der Musterbauordnung (MBO), der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR) und der Prüfverordnungen.