Digitales Hinweisgebersystem
Rechtliche Aufklärung zur Nutzung des Hinweisgebersystems
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937/EU) legen einen standardisierten Schutz für hinweisgebende Personen fest. Das Hinweisgeben (Whistleblowing) meint die Mitteilung von Informationen über Missstände mit negativen Auswirkungen für das Unternehmen. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die Wissen über Verstöße erlangt haben und diese an Meldestellen weitergeben. Es verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber hinweisgebenden Personen und soll sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebers nicht offengelegt wird.
Im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir ein webbasiertes internes Hinweisgebersystem zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Unternehmens eingerichtet.